16.04.2020

EBA-Guideline – Anforderungen zum Berichtswesen (Corona-Krise)

EBA-Guideline – Anforderungen zum Berichtswesen (Corona-Krise)

Die kürzlich veröffentlichte EBA-Guideline macht es nochmal deutlich. 

Die Banken müssen Kunden, die sie im Zuge der Corona-Krise mit Bankdienstleistungen unterstützen, in ihrem Berichtswesen explizit ausweisen. Demzufolge ist die Kreditüberwachung sowie ggf. die Kundensegmentierung oder das Prozesscontrolling zu überarbeiten und an die aktuellen Bedingungen anzupassen.

Wir von INTERPARES stellen Ihnen mit unserem Corona-Hilfspaket eine Grundlage zur Erfüllung der besonderen Anforderungen zur Verfügung.

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