24.06.2020

Auslagerung oder Sonstiger (IT-) Fremdbezug

Mit der aktuellen MaRisk Novelle hat das Thema „Auslagerung“ eine deutliche Konkretisierung der organisatorischen Anforderungen erfahren. In Abhängigkeit von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Auslagerungsaktivitäten haben Banken ein zentrales Auslagerungsmanagement einzurichten. Verstärkt durch die Bankaufsichtliche Anforderung an die IT (BAIT) befinden wir uns in einem Spannungsfeld hinsichtlich der Identifikation und Bewertung einzelner Outsourcingaktivitäten.

Auslagerung oder Sonstiger (IT-) Fremdbezug

Im Kern liegt die Schwierigkeit in der Entscheidung, ob eine Outsourcingaktivität als Auslagerung, sonst. Fremdbezug oder sonst. Fremdbezug IT anzusehen ist. Haben Sie bereits einen einheitlichen Bewertungsprozess für die Analyse einzelner Outsourcingaktivitäten in Ihren Häusern implementiert?

Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung beim Verständnisaufbau des relevanten Rechtsrahmens zur Differenzierung von Outsourcingmaßnahmen, als Auslagerung bzw. sonstigem (IT-) Fremdbezug:

  • den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und
  • den Bankaufsichtlichen Anforderung an die IT (BAIT)

Weiterhin möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen exemplarischen Ablauf hinsichtlich der notwendigen Auslagerungsanalyse und Risikobewertung inklusive Identifikation notwendiger Prozessbeteiligter skizzieren.

Sofern weiterer Bedarf identifiziert ist, stellen wir für eine umfangreiche Rechtsberatung unser Netzwerk gerne zur Verfügung.

Interesse geweckt? Sprechen Sie uns an!

Tel. +49 4193 7522253

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